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Funkzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

Sobald die Yacht mit einem Funkgerät ausgestattet ist, muss der Skipper über den entsprechenden Funkschein für Seegewässer (SRC) oder

Binnengewässer (UBI) verfügen. 

 

Wir empfehlen beim Erwerb des SRC (See) unmittelbar danach die Ergänzungs-prüfung für das UBI (Binnen) abzulegen. Denn wer beispielsweise die holländischen Gewässer (Nordsee/Wattensee, IJsselmeer und die Kanäle) zusammenhängend befahren möchte, benötigt beide Funkzeugnisse.

Der Kombikurs muss spätestens innerhalb eines Jahren absolviert werden.

Die praktischen Übungen werden individuell im Einzelunterricht an einer hoch-modernen ICOM M323-Seefunkanlage (Bild oben) durchgeführt, die auch in der Prüfung eingesetzt wird. Die Bedienung ist außerordentlich einfach zu erlernen und erfolgt schon nach kurzer Zeit intuitiv.

 

ACHTUNG: Die von vielen Schulen angebotenen englischen Funkzeugnisse der RYA werden in Deutschland nach wie vor NICHT anerkannt (Stand April 2019).

7Seas-Yachting - Horst Meurer | flaschenpost@7seas-yachting.de